Ansprechpartner:
Donald Baum
Tel. 06102-3702-353
Baumschutzsatzung
Große und alte Laubbäume spielen bei der Durchgrünung des Stadtgebietes eine zentrale Rolle. Sie tragen in besonderem Maße zur Verbesserung des Stadtbildes und der Stadtökologie bei. Im Gegensatz zu anderen Grünbeständen benötigen sie einen langen Zeitraum, um ihren ökologischen Wert zu erlangen.
Neben den städtischen Bäumen entlang von Straßen, in Grünanlagen, Sportanlagen und Kindergärten besitzen auch Privatbäume in Hausgärten und Gewerbeflächen wertvolle Funktionen für das städtische Grün.
Die Stadt Neu-Isenburg verfolgt das Ziel, den durchgrünten Charakter ihrer Wohn- und Gewerbeflächen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Entsprechend wichtig ist deshalb die Durchgrünung der Stadt, was die Stadt Neu-Isenburg bereits im Jahr 2003 veranlasste eine Satzung zum Schutz von Bäumen zu erlassen.
Unter Schutz stehen Laubbäume ab einem Stammumfang von 90 cm und Waldkiefern ab einem Stammumfang von 120 cm im bebauten Innenbereich.
Liegen Gründe vor, die eine Baumfällung unumgänglich machen, so muss nach der Baumschutzsatzung Ersatz gepflanzt werden.
Fällantrag
Ein Antrag zur Fällung von geschützten Bäumen oder eines wesentlichen Eingriffs in Krone oder Wurzelraum kann nur vom Baumeigentümer gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Anschließend erfolgt ein Ortstermin zur Einschätzung des Eingriffs. Bei Vorlage aussagekräftiger digitaler Bildnachweise kann dieser entbehrlich sein. Die Arbeiten dürfen erst nach erteilter Genehmigung begonnen werden.
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail oder Fax an 06102 / 3702-499.
Baumschutz auf Baustellen
Bäume werden durch Baumaßnahmen häufig nachhaltig geschädigt. Das kann leicht vermieden werden, wenn rechtzeitig Vorkehrungen zum Schutz der Bäume auf einer Baustelle getroffen werden. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen die nötigen Schutzmaßnahmen vor Baubeginn durchzuführen.
Schädigungen am Baumbestand können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.