Das Stadtgebiet von Neu-Isenburg liegt zu großen Teilen in einer Trinkwasserschutzzone.
Der West- und Südteil der Kernstadt liegt in der Schutzzone III A, während der Ostteil der Kernstadt und Zeppelinheim in der Schutzzone III B.
Gravenbruch liegt in keiner Trinkwasserschutzzone.
Dies hat u.a. Auswirkungen auf die Entsorgung des Oberflächenwassers, d.h. des Regenwassers.
So ist es z. B. verboten, in der Trinkwasserschutzzone III A, Regenwasser ohne Erlaubnis zu versickern, es sei denn, es existiert eine Ausnahmegenehmigung.
Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Offenbach (Tel.: 06074 / 8180-0) beantragen werden. Aber auch in der Trinkwasserschutzzone III B ist eine Versickerung nicht ohne weiteres möglich.
Alle Informationen, z.B. in welcher Trinkwasserschutzzone Sie wohnen, erhalten Sie vom DLB.
Tel: 06102 / 3702-419 oder per E-Mail