Rechtliche Vorgaben

Rechntliche Vorgaben

Ansprechpartner:

Fachbereich Stadtentwässerung
Tel. 06102-3702-419

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Entwässerungssatzung

Abwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr beträgt zurzeit 1,47 €/m³. (ab Januar 2020)

Die Regenwassergebühr beträgt zurzeit jährlich 8,11 € pro angefangene 10 m² überbaute oder befestigte Fläche. (ab Januar 2020)

Weitere Informationen finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Neu-Isenburg.

Einleitungsgrenzwerte

Beachten Sie Grenzwerte für die Einleitung von Abwasser in das öffentliche Kanalnetz. Diese sind in   §8 der Entwässerungssatzung der Stadt Neu-Isenburg aufgeführt.

Brunnen

Wenn Sie einen Brunnen im Garten errichten wollen, finden Sie in unserem Merkblatt alle erforderlichen Ansprechpartner und weitere Informationen.

Fäkalgruben

Bei Grundstücken, die über Abwassergruben verfügen, wird diese auf Anforderung des Eigentümers durch eine vom DLB beauftragte Fachfirma entleert.
Die Gebühr beträgt zurzeit werktags 29,30 €/m³, sonn- und feiertags 70,40 €/m³.

Fassadenreinigung

In Neu-Isenburg wird das gesamte Regen­wasser, auch das von Straßen Flächen, zentral versickert und dient der Anreicherung des Grund­wassers.
Daher muss das bei der Fassadenreinigung anfallende Abwasser aufgefangen und separat entsorgt werden. Es ist nach Wasserhaushaltsgesetz nicht zulässig, dieses Abwasser in Straßenabläufe einzuleiten.

Trinkwasserschutzzone

Das Stadtgebiet von Neu-Isenburg liegt zu großen Teilen in einer Trinkwasser­schutzzone. Der West- und Südteil der Kernstadt liegt in der Schutzzone III A, während der Ostteil der Kernstadt und Zeppelinheim in der Schutzzone III B. Gravenbruch liegt in keiner Trinkwasserschutzzone. Dies hat u.a. Auswirkungen auf die Entsorgung des Oberflächenwassers, d.h. des Regenwassers. So ist es z. B. verboten, in der Trinkwasserschutz­zone III A, Regenwasser ohne Erlaubnis zu versickern, es sei denn, es existiert eine Aus­nahme­genehmigung. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Offenbach (Tel.: 06074 / 8180-0) beantragen werden. Aber auch in der Trinkwasserschutzzone III B ist eine Versickerung nicht ohne weiteres möglich.

Alle Informationen, z.B. in welcher Trinkwasserschutzzone Sie wohnen, erhalten Sie vom DLB unter oben genannten Kontaktdaten.