Was ist Biomüll und warum wird er getrennt gesammelt?
Gemäß aktuellem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Biotonne seit 2015 im gesamten Bundesgebiet verpflichtend.
Bioabfälle sind organische Abfälle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs.
Erst die Getrenntsammlung ermöglicht es, durch Kompostierung oder Vergärung den Bioabfall als Kompost in die Natur zurückzuführen oder als Biogas zur Strom-und Wärmeproduktion zu nutzen. Info der Rhein-Main Biokompost GmbH (pdf).
Wichtig: Bitte achten Sie bei der Getrenntsammlung auf die korrekte Sortierung (siehe unten) und nutzen Sie keine Plastiktüten.
Sogenannte Bio-Kunststoffbeutel sind ebenfalls von der Abfuhr ausgeschlossen (Vorgabe des Kreises Offenbach).
Informationen zur richtigen Sortierung
Zum Biomüll gehören:
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben ( haushaltsübliche Mengen möglichst in Zeitungspapier eingewickelt)
- Obst- und Gemüsereste
- Fisch-, Fleisch- und Wurstreste, Knochen (in kleinen haushaltsüblichen Mengen möglichst in Zeitungspapier eingewickelt)
- Brot- und Backwarenreste
- Kaffee- und Teefilter, Kaffeesatz, Teereste
- Gartenabfälle
- Blumen, Zimmerpflanzen, kleine Mengen Blumenerde
- kleine Mengen Heu, Stroh
- Kleintierstreu (nur aus biologisch abbaubarem Material)
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Kleine Mengen Küchenpapier, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten, die u.a. zum Einwickeln von Biomüll genutzt werden können
Zum Biomüll gehören nicht:
- Asche, Ruß, Zigarettenkippen
- Milch
- Kehricht, Staubsaugerbeutel
- Plastiktüten, Verpackungen
- Produkte, die mit „kompostierbar“ beworben werden. (kompostierbare Verpackungen, Kaffeekapseln, Trink- und Joghurtbecher oder Cateringgeschirr und -besteck können in der Kompost- und Vergärungsanlagen nicht schnell genug zersetzt werden.)
- Windeln, Hygieneartikel
- Medikamente, Verbandmaterial
- Katzenstreu
- Kleintierstreu (aus nicht biologisch abbaubarem Material)
- Holzreste, behandeltes Holz, Möbelholz, Spanplattenholz
- Tapeten, Tapetenreste
- Textilien, Putzlappen, -tücher
- Tierkot
- Blumentöpfe, Keramik, Porzellan
- Kerzen und Kerzenreste
- alle nicht biologisch abbaubaren Materialien
Abfuhr
Die Abfuhr der Biotonne erfolgt 14-tägig.
Es werden Gefäße mit 120 und 240 Liter Inhalt ausgegeben. Diese sind baugleich mit der Restmülltonne und haben einen braunen Deckel. Die Maße der Müllgefäße können Sie hier abrufen.
Weitere Informationen
Eigenkompostierung
Eigenkompostierer können einen Antrag auf Befreiung von der Biotonne stellen. Hierzu müssen pro Grundstücksbewohner 25qm gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche auf dem Wohngrundstück vorhanden sein. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Nachbarschaftstonne
Ja, bis zu 3 benachbarte Grundstücke können eine gemeinsame Biotonne nutzen. Ein Antrag kann ab sofort beim DLB gestellt werden, das entsprechende Formular finden Sie hier.
Tipps zum Umgang mit der Biotonne
- Küchenabfälle in Zeitungspapier oder Küchenpapier einwickeln.
- Zeitungspapier auf den Boden der Biotonne legen, dieses nimmt entstehendes Wasser auf und reduziert Fäulnis- oder Gefrierprozesse.
- Keine flüssigen Speisereste einfüllen
- Biotonne im Sommer in den Schatten stellen und im Winter an einen frostgeschützten Platz.
- Den Deckel der Biotonne stets geschlossen halten. Das verhindert die Ansiedlung von Insekten.
- Den Biomüll nicht verpressen.
- Feuchten Rasenschnitt erst kurz vor der Leerung in die Biotonne füllen
Vorsortierung leicht gemacht!
Um eine Getrenntsammlung der Bioabfälle in der Wohnung zu vereinfachen können Vorsortiergefäße kostenpflichtig beim DLB erworben werden.
Darüber hinaus können Bio-Beutel beim DLB und den bekannten Verkaufsstellen für die Restabfallsäcke für 1,50 EUR /20 Stück erworben werden. Auch der Handel bietet geeignete Papierbeutel an.
Der DLB bittet in diesem Zusammenhang, für die Sammlung der Bioabfälle keine Plastiktüten zu verwenden.
Wie bekomme ich weitere Informationen?
Für weitergehende Fragen steht Ihnen unsere telefonische Beratung unter 06102-3702-349 zur Verfügung.