Abwasser im Keller

Große Pfütze mit vielen Wassertropfen.

Ansprechpartner:

Fachbereich Stadtentwässerung
Tel. 06102-3702-419
Fax. 06102-3702-499

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Merkblatt zu Rückstausicherungen (PDF) 


Gegen Abwasser im Keller hilft eine funktionstüchtige Rückstausicherung, wie Sie auch in der Entwässerungssatzung der Stadt Neu-Isenburg vorgeschrieben ist.
Weitere Infos dazu gehen aus dem Merkblatt zu Rückstausicherungen (PDF) hervor.

Das Thema Rückstausicherung ist komplex, es gibt Vieles dabei zu beachten. Das Ingenieurbüro Aqua-Bautechnik hat auf seiner Homepage ein frei verfügbares Rückstauhandbuch herausgegeben, das sehr zu empfehlen ist.

Rückstausicherung

Jede Kanalöffnung, die unterhalb der Straßenoberkante liegt, muss gegen Rückstau gesichert werden. Ist eine Öffnung nicht gesichert, kann bei Rückstau das Abwasser aus dem Kanal hier ins Haus eindringen. Unter Öffnungen fallen z.B. der Bodenablauf in der Waschküche oder anderweitig, der Duschablauf, die Toilettenschüssel, das Waschbecken. Verschraubte Putz- oder Kontrollöffnungen fallen nicht darunter.

Regenfallrohre dürfen auf keinen Fall gemeinsam mit Öffnungen im Keller vor der Rückstausicherung liegen. (in Fließrichtung des Abwassers gesehen) In diesem Fall sollten die Regenfallrohre schnellstmöglich dort abgehangen und hinter der Rückstausicherung wieder angeschlossen werden. Im Rückstaufall verschließt nämlich die Rückstauklappe die Leitung. Bei Regen drückt dann das Regenwasser vom Dach über die Öffnungen in den Keller.

Sanitäre Gegenstände oberhalb der Straßenoberkante dürfen nicht gemeinsam mit den unterhalb liegenden Gegenständen gegen Rückstau gesichert werden. Bäder, Toiletten u.ä. im EG oder in höheren Stockwerken sollen nicht gegen Rückstau gesichert werden. Auf keinen Fall darf die Rückstausicherung in den Hausanschlusskanal vor dem Gebäude eingebaut werden, um so das gesamte Abwassersystem des Hauses gemeinsam abzusichern. Sofern sanitäre Gegenstände im EG oder OG in der Vergangenheit doch gemeinsam mit sanitären Gegenständen im Keller gegen Rückstau gesichert wurden, muss sichergestellt werden, dass diese Einrichtungen im EG od. OG im Rückstaufall nicht genutzt werden (also z.B. nicht das WC benutzen). Ansonsten wird das Abwasser aus dem EG oder OG durch die Öffnungen im Keller ins Haus zurückgedrückt.